Zusatzversicherung |
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Zusatzversicherung
Immer öfter hört man die Unzufriedenheit der Bürger über die gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge steigen, Zuzahlungen werden neu eingeführt, Leistungen werden gekürzt oder gar völlig abgeschafft.
Bezogen auf das oben genannte Beispiel würde dies also bedeuten, dass der Versicherer zwar Leistungen für die Brille in jedem Fall erbringen wird, er aber spekuliert, dass vielleicht der andere Leistungsbereich (hier Naturheilverfahren) nicht so häufig in Anspruch genommen wird – der Versicherer aber den gesamten Beitrag erhält.
Denn anders als die gesetzlichen Krankenkassen, führen private Krankenversicherungen eine Risikoprüfung durch und können dann entscheiden, ob eine Versicherung ohne Erschwernis, mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen/ -einschränkungen oder erst gar nicht mehr zustande kommt. Diese Risikoselektion dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Es kann nämlich nicht sein, dass Personen, die die ganze Zeit gesund waren und keine Notwendigkeit für eine Zusatzversicherung gesehen haben, schließlich ist diese mit zusätzlichen Kosten verbunden, nun eine Versicherung abschließen möchten, weil sie durch ihre Krankheit plötzlich einen Bedarf haben. Bei diesem Personenkreis ist eindeutig, dass die Versicherung überproportional in Anspruch genommen wird. Da die Versicherungsbeiträge zur Deckung der hohen Behandlungskosten nicht ausreichen würden, müssten die Beiträge der anderen Versicherten mit angefasst werden. Dies ist allerdings nicht der Sinn einer Versicherung.
Anders ist es jedoch bei Personen, die bereits eine Zusatzversicherung haben und während der Vertragslaufzeit erkranken. Wenn die Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden, muss der Versicherer bedingungsgemäß für die Kosten von Behandlungen aufkommen. Eine individuelle Anpassung der Kosten auf Grund eines negativen Beitrags-/Leistungsverhältnisses ist in diesem Fall nicht möglich! |