Zusatzversicherung

 

Zusatzversicherung

 

 

Immer öfter hört man die Unzufriedenheit der Bürger über die gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge steigen, Zuzahlungen werden neu eingeführt, Leistungen werden gekürzt oder gar völlig abgeschafft.
Manch einer fragt sich am Ende des Monats beim Blick auf die Gehaltsabrechung und die sozialen Abgaben, wie die hohen Beiträge da noch gerechtfertigt sind.


Zwar bieten immer mehr gesetzliche Krankenkassen Möglichkeiten an, die Beiträge zu sparen, es gibt aber kaum Möglichkeiten, den Leistungskatalog zu erweitern. Der einzige Ausweg sind da die privaten Krankenversicherungen mit einem großen Angebot an Zusatzversicherungen, die von ambulanten, dentalen bis hin zu stationären Aufbesserungen des Versicherungsschutzes reichen. Jeder sollte für sich selbst entscheiden, wie wichtig ihm welche Aufbesserung des Versicherungsschutzes ist. Was nützt es nämlich einem, wenn man eine Zusatzversicherung abschließt, um eine Erstattung für Brillen zu erlangen, wenn es sich hierbei um einen Kompakttarif handelt, der auch Versicherungsschutz für Naturheilverfahren bietet – obwohl man selbst aber keinen Wert auf den „Hokuspokus der Natur“ legt und auf die Schulmedizin vertraut. Diese Kompakttarife (mehrere unterschiedliche Leistungsarten in einem Tarif) sind aber unter den Versicherern sehr beliebt, denn somit kann das Risiko besser gestreut werden.

 

Bezogen auf das oben genannte Beispiel würde dies also bedeuten, dass der Versicherer zwar Leistungen für die Brille in jedem Fall erbringen wird, er aber spekuliert, dass vielleicht der andere Leistungsbereich (hier Naturheilverfahren) nicht so häufig in Anspruch genommen wird – der Versicherer aber den gesamten Beitrag erhält.
Dennoch ist es empfehlenswert eine private Zusatzversicherung abzuschließen, schließlich weiß man nicht, was einen in der Zukunft erwartet. Heute ist man noch jung und gesund, aber wie schnell kann es passieren, dass man krank wird und plötzlich doch die Leistungserweiterung wünscht. Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, wird es (je nach Grunderkrankung) sehr schwierig werden, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Denn anders als die gesetzlichen Krankenkassen, führen private Krankenversicherungen eine Risikoprüfung durch und können dann entscheiden, ob eine Versicherung ohne Erschwernis, mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen/ -einschränkungen oder erst gar nicht mehr zustande kommt. Diese Risikoselektion dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Es kann nämlich nicht sein, dass Personen, die die ganze Zeit gesund waren und keine Notwendigkeit für eine Zusatzversicherung gesehen haben, schließlich ist diese mit zusätzlichen Kosten verbunden, nun eine Versicherung abschließen möchten, weil sie durch ihre Krankheit plötzlich einen Bedarf haben. Bei diesem Personenkreis ist eindeutig, dass die Versicherung überproportional in Anspruch genommen wird. Da die Versicherungsbeiträge zur Deckung der hohen Behandlungskosten nicht ausreichen würden, müssten die Beiträge der anderen Versicherten mit angefasst werden. Dies ist allerdings nicht der Sinn einer Versicherung.
 

 

Anders ist es jedoch bei Personen, die bereits eine Zusatzversicherung haben und während der Vertragslaufzeit erkranken. Wenn die Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden, muss der Versicherer bedingungsgemäß für die Kosten von Behandlungen aufkommen. Eine individuelle Anpassung der Kosten auf Grund eines negativen Beitrags-/Leistungsverhältnisses ist in diesem Fall nicht möglich!